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Gautschen
Das sogenannte Gautschen ist ein alter, bis in das 16. Jahrhundert rückverfolgbarer Buchdruckerbrauch, bei dem ein Lehrling nach bestandener Abschlussprüfung im Rahmen einer Freisprechungszeremonie in einer Bütte untergetaucht und/oder auf einen nassen Schwamm gesetzt wird.

Die Beteiligten
Zu einem Gautschakt gehören neben dem Gäutschling, der Gautschmeister, der erste und zweite Packer so wie der Schwammhalter. Meist gibt es noch eine unterschiedliche Zahl an Zeugen oder mehrere Packer, die auch auf dem Gautschbrief ihre Anwesenheit durch Unterschrift bekunden. Nass geht es auch heute noch zu, wenn gegautscht wird.

Der Ablauf
Auf den Ruf des Gautschmeisters „Packt an!“ wird der Jünger gefasst, in eine mit Wasser gefüllte Wanne oder, wenn die Beteiligten es weniger drastisch gestalten wollen, auf einen mit Wasser durchtränkten Schwamm gesetzt. Gelegentlich wird das Gautschen als symbolische Massnahme betrachtet, um angeblich die schlechten Gewohnheiten aus der Lehrzeit abzuwaschen.

Der Gautschspruch

Während des Gautschens hält der Schwammhalter eine launige Ansprache an den Jünger und das umstehende Publikum.

„PAKKT AN! LASST SEINEN CORPUS POSTERIORUM FALLEN AUF DIESEN NASSEN SCHWAMM / BIS TRIEFEN BEIDE BALLEN. DER DURSTGEN SEELE GEBT EIN STURTZBAD OBEN-DRAUFF / DAS IST DEM SOHNE GUTENBERGS DIE BESTE TAUFF“